Voraussetzungen und Rechtsfolgen geschützten Whistleblowings nach der Hinweisgeberschutz – Richtlinie
摘要
Damit ein Hinweisgeber vom anti-diskriminierungsrechtlichen Schutz der WBRL erfasst wird, müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss die in Rede stehende Meldung ihrem Gegenstand nach in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Zweitens muss der Hinweisgeber als Person vom persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst sein. Drittens muss der Meldevorgang den Anforderungen der Richtlinie genügen.