Vertraulichkeitsschutz in Hinweisgeberfällen unter Berücksichtigung des Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzes
摘要
Als Prozess der Informationsweitergabe berührt Whistleblowing in verschiedener Hinsicht das Vertraulichkeitsinteressen. Gemeint ist hiermit nicht das Interesse eines Beschuldigten, dass ein von ihm begangener Rechtsverstoßt den zuständigen Stellen oder der Öffentlichkeit nicht offenbar wird. Für dieses Interesse trifft die Hinweisgeberrichtlinie eine klare Wertung, es hat bei einer rechtmäßigen Meldung hinter dem Äußerungsinteresse des Hinweisgebers und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit zurückzustehen.