Der Beitrag untersucht, wie Hochschulen ihrer Präventionspflicht zur Verhinderung von sexualisierter Diskriminierung, Gewalt und Belästigung (SDGB) nachkommen können. Dazu wird auf Wissensbestände des Arbeitsrechts zurückgriffen, wo das Thema seit den 1990er diskursiv verhandelt wird. Das Ergebnis dieser vergleichenden Einordnung ist, dass die momentanen Hochschulnovellen nicht weit genug gehen. Sie lesen sich wie eine – längst überfällige – Mimikry des seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, ohne die damit verbundenen Schwachstellen bei der Prävention auszubessern. Im Gegensatz zum menschenrechtlichen Ansatz des AGG, der vor allem auf nachträgliche Maßnahmen abzielt, beabsichtigt ein arbeitsschutzrechtlicher Ansatz, ein gewalt- und belästigungsfreies Umfeld zu gestalten.

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Zur Einordnung von sexualisierter Belästigung als Gesundheits- und Sicherheitsrisiko

  • Vanessa von Wulfen

摘要

Der Beitrag untersucht, wie Hochschulen ihrer Präventionspflicht zur Verhinderung von sexualisierter Diskriminierung, Gewalt und Belästigung (SDGB) nachkommen können. Dazu wird auf Wissensbestände des Arbeitsrechts zurückgriffen, wo das Thema seit den 1990er diskursiv verhandelt wird. Das Ergebnis dieser vergleichenden Einordnung ist, dass die momentanen Hochschulnovellen nicht weit genug gehen. Sie lesen sich wie eine – längst überfällige – Mimikry des seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, ohne die damit verbundenen Schwachstellen bei der Prävention auszubessern. Im Gegensatz zum menschenrechtlichen Ansatz des AGG, der vor allem auf nachträgliche Maßnahmen abzielt, beabsichtigt ein arbeitsschutzrechtlicher Ansatz, ein gewalt- und belästigungsfreies Umfeld zu gestalten.