Deliktische Haftung des Nutzers autonomer Systeme de lege ferenda
摘要
Abschließend stellt sich die Frage, wie das Haftungsrecht de lege ferenda mit der Nutzung autonomer Systeme umgehen soll. In der Literatur wird das in verschiedenen Zusammenhängen diskutiert, die aufgegriffen werden sollen. Nicht eingegangen werden soll jedoch auf die ebenfalls regelmäßig angesprochene Möglichkeit der Formung einer „ePerson“, also der Ausstattung autonomer Systeme mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und damit auch der Fähigkeit, selbst zu haften.