Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit
摘要
Selbst wenn die Existenz von Zielkonflikten nicht zu leugnen ist, stellt das Bekenntnis zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit keine leere Formel dar. Vielmehr hat sich die Förderung der Menschenrechte als fester Bestandteil fast jeglicher Aktivitäten in der Kooperation mit Partnerländern etabliert. Vor allem mit Blick auf eine Stärkung des menschenrechtlichen Bewusstseins als auch konkret hinsichtlich der Fähigkeiten der „Pflichtenträger*innen“, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und der „Rechteinhaber*innen“, ihre Rechte einzufordern, lassen sich zum Teil deutliche Fortschritte erkennen.