Anspruch und Wirklichkeit: Abschließende Erkenntnisse
摘要
Anspruch und Realität bei der Förderung von Good Governance weisen erwartungsgemäß keine völlige Deckungsgleichheit auf, klaffen jedoch auch nicht unüberbrückbar auseinander. Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Geschlechtergerechtigkeit sind vielerorts gestärkt worden. Zugleich erscheint eine häufig artikulierte Fundamentalkritik der Entwicklungszusammenarbeit nicht gerechtfertigt. Es lassen sich keine harten Indizien finden, dass die Förderung von Good Governance in Konterkarierung der Absichten zu Bad Governance geführt hätte.