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Cyberangriffe bewältigen

  • Helmut Siller

摘要

Das NISG definiert in § 3 als „Cyberkrise“ (Z 22) einen oder mehrere Vorfälle, die eine Gefahr für die Sicherheit in und die Aufrechterhaltung wichtiger Funktionen in Organisationen darstellen und schwerwiegende Folgen für das effektive Funktionieren von Organisationen nach sich ziehen können. Und als „Cyberkrisenmanagement“ (Z 23) ein Verfahren zur koordinierten Bewältigung einer Cyberkrise.