Immobilieninvestition als natürliche Person (Direktinvestition) – Ertragsbesteuerung in der Nutzungs- und Verwertungsphase
摘要
Kap. 3 widmet sich der Immobilieninvestition durch den Rechtsträger der natürlichen Person (Direktinvestition) und untersucht die Grundsätze und Besonderheiten der Ertragsbesteuerung in der Nutzungs- und Verwertungsphase. Dabei ist grundsätzlich jeder Immobilieninvestor als natürliche Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 I S. 1 EStG (persönliche Steuerpflicht). Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche inländische und ausländische Einkünfte (Welteinkommensprinzip), soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen bestehen (zum Beispiel Doppelbesteuerungsabkommen oder andere zwischenstaatliche Vereinbarungen).