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Einführung

  • Benedikt Aigner

摘要

Was viele Immobilienkäufer und -investoren nicht wissen, oder regelmäßig zu Lasten einer ansehnlichen Rendite außer Acht lassen: die Steuerbelastungsquote ihrer Immobilieninvestition ist aktiv gestaltbar. Im nationalen Steuerrecht qualifizieren sich, als sogenannte Stellschrauben nachhaltiger Steuerlastgestaltung, besonders die beiden Parameter Steuerbemessungsgrundlage und Steuertarif. Gemeinsam wirken sie auf die Gesamtsteuerbelastung und zahlen somit maßgeblich auf den Erfolg der Immobilieninvestition ein. Die rechtsdogmatisch bestimmbare Stellschraube der Bemessungsgrundlage umfasst die steuermindernden abzugsfähigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (§ 9 I EStG, § 4 IV EStG), die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen respektive im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Dazu gehören die Absetzung für Abnutzung des Gebäudes, der Abzug von Schuldzinsen oder die sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen bei Renovierung und Sanierung unter Beachtung bestimmter Ausnahmetatbestände. Demgegenüber setzt die Stellschraube des Steuertarifs an der abstrakten Steuersystematik des Steuerrechts an. Dabei konzentriert sich die Gestaltung auf die Steuerstruktur innerhalb des rechtsformabhängigen Steuertarifsystems. Doch warum ist der Steuertarif für etwaige Gestaltungsüberlegungen bedeutsam?