Gewaltsames Othering (und seine Grenzen)
摘要
Das Kapitel fragt danach, welche Verweise auf Andersartigkeiten und Entmenschlichungen sich in der Foltergewalt des War on Terror zeigen und wie sie durch situative Elemente hergestellt werden. Grundsätzlich lassen sich zwei Richtungen des gewaltsamen Otherings in Foltersituationen unterscheiden. Zum einen adressiert die Gewalt Verletzungsoffenheiten auf Basis zugesprochener Spezifika muslimischer Männer. Hier wird das Wissen über vermeintliche kulturell-geschlechtliche Eigenarten der Feinde zu einem Mittel zur ‚Effektivierung‘ der Folter gewendet. Zum anderen stellt die Foltergewalt in ihrem Vollzug Andersartigkeiten der Unterworfenen performativ her und dar. Die beiden Aspekte sind jedoch nicht getrennt voneinander zu sehen und können bei Folterpraktiken zusammenfallen. Zugleich ist das Othering durch die Funktionsweise der Folter begrenzt, die eine absolute Dehumanisierung im Sinne eines vollständigen Aberkennens von Subjektivität der Gefolterten ausschließt.