Targeted sanctions und Menschenrechtsschutz als Teil der GASP
摘要
Die Sanktionspolitik der EU – unabhängig davon, ob es sich um targeted sanctions gegen Individuen oder Wirtschaftssanktionen gegen Staaten handelt – fällt in den Anwendungsbereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Dies hat zum einen zur Folge, dass Entscheidungen über den Erlass der Maßnahmen nach dem Einstimmigkeitsprinzip getroffen werden müssen, zum anderen haben sie sich an den Zielen der GASP gemäß Art. 21 EUV zu orientieren.