Völkerrechtliche Analyse
摘要
Es folgt eine Zusammenfassung der Kernaussagen von Teil IV. Targeted sanctions gegen staatliche Akteure eröffnen den Anwendungsbereich des Völkerrechts. Das Handeln staatlicher Akteure in ihrer amtlichen Funktion gilt als eigenes Verhalten ihres Staates (siehe Art. 4 Abs. 1 ARSIWA). Zudem werden die Gelisteten zwar in ihrer eigenen Rechtsposition betroffen, Sinn und Zweck der Maßnahmen ist es jedoch, eine Änderung staatlichen Handelns herbeizuführen, um vergleichbare Menschenrechtsverletzungen an der Bevölkerung künftig zu vermeiden.