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Europarechtliche Analyse

  • Sarah Wagner

摘要

Es folgt eine Zusammenfassung der Kernaussagen von Teil III. Targeted sanctions sind Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Aufgrund deren intergouvernementalen Charakters bedarf die Entscheidung über den Erlass von Sanktionen eines einstimmigen Beschlusses aller Mitgliedstaaten (siehe Art. 31 Abs. 1 EUV). Darüber hinaus müssen sie sich an den Zielen der GASP gem. Art. 21 EUV orientieren, wozu nach Art. 21 Abs. 1, 2 lit. b) EUV auch der internationale Menschenrechtsschutz zählt.