Gesamtergebnis
摘要
Targeted sanctions gegen staatliche Akteure eröffnen zwar den Anwendungsbereich des Völkerrechts, verstoßen jedoch nicht gegen dieses. Für die untersuchungsgegenständlichen Fälle steht die Besonderheit im Raum, dass sie aufgrund schwerwiegender Menschrechtsverletzungen erlassen werden und daher der besondere Stellenwert berücksichtigt werden muss, der dem internationalen Menschenrechtsschutz mittlerweile zugestanden wird. Unabhängig davon sollten auf die targeted sanctions nicht leichtfertig die bekannten Grundsätze des Völkerrechts übertragen werden. Ihrer besonderen Stellung als außenpolitisches Instrument der Union sollte hinreichend Rechnung getragen werden.