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Die Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten

  • Sarah Wagner

摘要

Nachfolgend sollen die für alle targeted sanctions der EU geltenden Rechtmäßigkeitsmaßstäbe in den Kontext der relevanten Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta eingebettet werden. Das Augenmerk wird dabei auf die einzelnen Ausgestaltungen des Rechts auf eine gute Verwaltung nach Art. 41 GrCh und das Recht auf eine effektive gerichtliche Kontrolle nach Art. 47 GrCh gelegt. Sie bilden die Grundlage für die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, die auch den Besonderheiten der targeted sanctions Rechnung tragen, um zu ihrer Effektivität beizutragen. Darüber hinaus wird zu untersuchen sein, ob targeted sanctions als strafrechtlicher Vorwurf zu klassifizieren sind, wodurch der Anwendungsbereich des Art. 48 GrCh mit seinen besonderen Gewährleistungen eröffnet wäre. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Sanktionen mit den materiellen Grundrechtsstandards lohnt sich gerade bezüglich der Anordnung, die Gelder und anderen wirtschaftlichen Ressourcen der Gelisteten einzufrieren, eine genauere Betrachtung des Eigentumsrechts nach Art. 17 GrCh. Die Ausführungen, die in diesem Zusammenhang in den gerichtlichen Entscheidungen zur Rechtfertigung etwaiger Eingriffe gemacht werden, lassen sich auch auf die Vereinbarkeit der Individualsanktionen mit anderen materiellen Grundrechtsstandards übertragen.