Einleitung
摘要
Artikel 9 der UN-BRK benennt den Zugang zu Informationssystemen als Voraussetzung für eine „unabhängige Lebensführung und […] Teilhabe in allen Lebensbereichen“. Digitale Bildungsangebote bieten in diesem Zusammenhang erhebliche Potenziale, um schwerbehinderte Menschen in ihren Bestrebungen nach einer selbstbestimmten Teilhabe zu unterstützen, indem sie dazu beitragen, individuelle Bildungspotenziale zu erschließen und vorhandene Qualifikationen auszubauen (vgl. Sonnenberg/Arlabosse 2014, S.