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Konzept und Anwendungshinweise zur entscheidungsnützlichen externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation

  • Clemens Pelster

摘要

Die digitale Transformation eines Unternehmens kann ein entscheidender Faktor für dessen Zukunftsfähigkeit und/oder Erfolgspotenzial sein. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Stakeholder von Unternehmen ein besonderes Interesse an diesbezüglichen Informationen haben, um über die Begründung oder Aufrechterhaltung einer/ihrer Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen zu entscheiden. Wie diese Informationsbedürfnisse am besten im Rahmen der (Konzern-)Lageberichterstattung befriedigt werden können, zeigt das in diesem Kapitel dargestellte Berichtskonzept. Ziel des Berichtskonzepts ist die Beantwortung der in Abschnitt 1.2 vorgestellten Leitfrage, um (bestimmten) Unternehmen (wer) eine Hilfestellung zu bieten, unter welchen Bedingungen sie wem, wozu, wo, wann, was und wie über ihre digitale Transformation berichten sollten. Das Berichtskonzept hat den Anspruch mit den Handelsgesetzen bzw. gesetzlich anerkannten und konkretisierenden Vorgaben des DRS 20 zur (Konzern-)Lageberichterstattung im Einklang zu stehen. Die Eignung des (Konzern-)Lageberichts, wesentliche Informationen zur digitalen Transformation des berichterstattenden Unternehmens aufzunehmen, wurde sowohl durch die erhobenen Anforderungen potenzieller Stakeholder als auch die Auslegung der regulatorischen Vorgaben und die Untersuchung der Berichterstattungspraxis bestätigt, wobei zugleich erhebliches Verbesserungspotenzial identifiziert worden ist. Der in Abschnitt 1.2 vorgestellten Leitfrage entsprechend weist das Berichtskonzept die folgenden Bestandteile auf: Zweck, Ziele, Aufgaben und Grundsätze; Anwenderkreis und Adressaten; Berichtsform und -turnus; Inhalte und Art ihrer Darstellung. Die Berichterstattung gem. des Berichtskonzepts dient in erster Linie der Vermittlung entscheidungsnützlicher, mit der digitalen Transformation des Unternehmens in Verbindung stehender Informationen über Tatsachen, Zusammenhänge und Vorgänge aus dem Betrieb und seiner Umwelt (wozu) an nicht an der Unternehmensführung beteiligte (externe) Stakeholder (wem). Den Anwenderkreis des Berichtskonzepts bilden solche Unternehmen, deren berechtigte Stakeholder diesbezügliche Informationen für ihre Entscheidungen in Bezug auf die Begründung oder Aufrechterhaltung einer Geschäftsbeziehung benötigen und die diese Informationen mit einem komparativen Vorteil innerhalb des (Konzern-)Lageberichts veröffentlichen können (wer). Da das Berichtskonzept an die (Konzern-)Lageberichterstattung anknüpft, sind Berichtsform und -turnus (wo und wann) weitestgehend vorbestimmt. Die Informationen sollten entweder in die regulären Inhalte des jährlich zu veröffentlichenden (Konzern-)Lageberichts integriert und/oder separat zusammengefasst werden oder in besonderen Fällen, wenn eine zeitnähere Berichterstattung geboten ist, mittels anderer Berichtsinstrumente (bspw. Presse-/Ad hoc-Mitteilungen oder Zwischenberichte) veröffentlicht werden. Die in dem Berichtskonzept formulierten Empfehlungen zu den Inhalten (was) und der Art ihrer Darstellung (wie) bauen auf den bewährten Vorgaben zur (Konzern-)Lageberichterstattung auf und konkretisieren diese im Hinblick auf die zuvor erarbeiteten Anforderungen. Konkret wird gezeigt, wie sich Informationen, die potenziell zur Beurteilung der jeweils bisherigen und künftigen Bedeutung, Handhabung und Auswirkung der digitalen Transformation für bzw. auf das Unternehmen wesentlich sind, mit den gem. DRS 20 geforderten Inhalten zu den Grundlagen des Konzerns/Unternehmens, des Wirtschaftsberichts und des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts verknüpfen lassen.