Auslegung der Vorgaben des DRS 20 zur Konzernlageberichterstattung im Hinblick auf erwartbare Angaben zur digitalen Transformation von Unternehmen
摘要
Der (Konzern-)Lagebericht wurde in den vorangegangenen Kapiteln bereits als das vielversprechendste bzw. geeignetste Berichtsinstrument identifiziert, in welchem über digitale Transformation von Unternehmen berichtet werden könnte bzw. wird. Zwar sind keine expliziten Vorgaben zur Berichterstattung über digitale Transformation in den Vorschriften des HGB und DRS 20 zur Aufstellung von Konzernlageberichten enthalten. Da jedoch viele Inhalte gefordert werden, die gem. den in Kapitel 3 interviewten Experten auch für eine Berichterstattung über digitale Transformation von Bedeutung sind und zudem die gesetzlich vorgegebenen Mindestinhalte – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger (Konzern-)Lageberichterstattung – um weitere relevante Inhalte ergänzt werden können bzw. dies unter bestimmten Umständen sogar geboten erscheint, stellt sich die Frage, an welchen Stellen im (Konzern-)Lagebericht am ehesten eine Berichterstattung zur digitalen Transformation zu erwarten ist und wie diese aussehen könnte. In diesem Kapitel wurden die Vorgaben zur (Konzern-)Lageberichterstattung im Hinblick auf mögliche Angaben zur digitalen Transformation ausgelegt, um auf dieser Grundlage und in Kombination mit den zuvor erhobenen Anforderungen das Kategoriensystem zur anschließenden Analyse der Konzernlageberichterstattung zu entwickeln (Kapitel 5) und eine Grundlage für das Berichtskonzept zur entscheidungsnützlichen externen Berichterstattung über digitale Transformation zu schaffen (Kapitel 6). Mit Blick auf die in den Experteninterviews identifizierten Erkenntnisziele potenzieller Adressaten der Berichterstattung über digitale Transformation (Abschnitt 3.5.6) eignen sich die zu den Grundlagen des Unternehmens/Konzerns vorgesehenen Inhalte vor allem, um einen Überblick und/oder eine zusammenfassende Beurteilung zur Bedeutung der digitalen Transformation für den zukünftigen Erfolg des Geschäftsmodells zu vermitteln sowie die bisherige und in Zukunft geplante Handhabung des Themas aufzuzeigen. Angaben zu den bisherigen und voraussichtlichen Auswirkungen der digitalen Transformation passen inhaltlich insb. in den Wirtschaftsbericht sowie den Prognose-, Chancen- und Risikobericht. Eine gänzlich trennscharfe Abgrenzung der Aspekte innerhalb der Konzernlageberichterstattung ist aufgrund der Abhängigkeiten der Aspekte sowie aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Platzierung bestimmter Informationen oder Möglichkeiten zur Kombination inhaltsverwandter Angaben allerdings nicht zu erwarten. So können u. a. zur Beurteilung der Bedeutung der digitalen Transformation auch Erwartungen hinsichtlich künftiger Entwicklungen mit den damit einhergehenden Chancen und Risiken eine Rolle spielen oder zur digitalen Transformation des Geschäftsmodells ergriffene Maßnahmen zugleich als Ereignis anzusehen sein, welches für den Geschäftsverlauf ursächlich ist und dementsprechend im Wirtschaftsbericht thematisiert werden könnte.