Aufgabe einer unternehmerischen Tätigkeit ist es, Umsätze zu erzielen, also je nach Geschäftszweck Vergütungen für verkaufte Waren oder Dienstleistungen zu erhalten. Um Waren (und zum Teil auch Dienstleistungen) zum Verkauf anbieten zu können, müssen jedoch zunächst Waren, unfertige Erzeugnisse oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe eingekauft und veräußerbare Erzeugnisse produziert bzw. Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf angeboten werden. Diesem Prozess des Waren- und Werkstoffbezuges, der Produktion und letztlich des Warenverkaufes widmet sich das folgende Kapitel. Dabei starten wir zeitlich logisch mit der buchungstechnischen Behandlung von Waren- und Werkstoffeinkaufsprozessen, bevor die Verbuchung von Produktionsvorgängen und anschließend die Verbuchung von Verkaufsprozessen betrachtet wird. In Einkaufs- und Verkaufsprozessen fallen Umsatzsteuern an. Dabei ist die im Beschaffungsprozess gezahlte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer von der Zahllast der Umsatzsteuer aus den Verkaufsprozessen abzugsberechtigt. Aufgrund der Komplexität und dieses direkten Zusammenhangs betrachten wir die Behandlung der Umsatzsteuerabrechnung gegenüber dem Finanzamt in einem dritten Abschnitt gesondert.

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Buchungen von Beschaffungs- und Absatzprozessen

  • Antje Tramm

摘要

Aufgabe einer unternehmerischen Tätigkeit ist es, Umsätze zu erzielen, also je nach Geschäftszweck Vergütungen für verkaufte Waren oder Dienstleistungen zu erhalten. Um Waren (und zum Teil auch Dienstleistungen) zum Verkauf anbieten zu können, müssen jedoch zunächst Waren, unfertige Erzeugnisse oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe eingekauft und veräußerbare Erzeugnisse produziert bzw. Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf angeboten werden. Diesem Prozess des Waren- und Werkstoffbezuges, der Produktion und letztlich des Warenverkaufes widmet sich das folgende Kapitel. Dabei starten wir zeitlich logisch mit der buchungstechnischen Behandlung von Waren- und Werkstoffeinkaufsprozessen, bevor die Verbuchung von Produktionsvorgängen und anschließend die Verbuchung von Verkaufsprozessen betrachtet wird. In Einkaufs- und Verkaufsprozessen fallen Umsatzsteuern an. Dabei ist die im Beschaffungsprozess gezahlte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer von der Zahllast der Umsatzsteuer aus den Verkaufsprozessen abzugsberechtigt. Aufgrund der Komplexität und dieses direkten Zusammenhangs betrachten wir die Behandlung der Umsatzsteuerabrechnung gegenüber dem Finanzamt in einem dritten Abschnitt gesondert.