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Einleitung

  • Henrike Schmidtchen

摘要

Seit dem Jahr 2009 werden deutsche Hochschulen und Bildungseinrichtungen durch die Ratifizierung der Behindertenrechtskonventionen der Vereinten Nationen (UN-BRK) dazu angehalten, eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Studierenden mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen sicherzustellen. In Deutschland berichten im Jahr 2021 etwa 16 % der Studierenden von mindestens einer studienerschwerenden Beeinträchtigung. Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2016 einen Anstieg um circa 5 %. Hierunter sind auch Studierende mit den Lernbeeinträchtigungen Legasthenie und Dyskalkulie zu finden.