Zur Vereinbarkeit von Hinduismus und Menschenrechten
摘要
Die Gegenüberstellung von Hinduismus und Menschenrechten haben schon einige Autorinnen und Autoren zu Untersuchungen angeregt. Diese ergehen sich zumeist in der Feststellung, dass die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 niedergelegt sind, „schon immer“ in den Konzepten des Hinduismus vorhanden gewesen und daher in jedem Fall miteinander kompatibel seien. Nach Einleitungen zum Hinduismus und den AEMR fällt es bei genauerer Betrachtung jedoch immer schwerer, eine wie auch immer geartete Vereinbarkeit bei jedem untersuchten Teilkomplex anzunehmen. Die Lehre aus dieser Betrachtung mag daher sein, dass eine Neuverhandlung der Menschenrechte angebracht sein könnte, die andere Lebensordnungsentwürfe stärker in Betracht zieht.