In diesem Kapitel werden die Anforderungen an bestehende Gebäude behandelt. Anforderungen sind nur erforderlich, wenn Änderungen an den Bauteilen der thermischen Gebäudehülle durchgeführt werden und die zu ändernde Fläche der zugehörigen Bauteilgruppe mehr als 10 % beträgt (Bagatellregelung). Außerdem sind Anforderungen beim Ausbau von bestehenden Gebäuden sowie bei Erweiterungen (z. B. Anbauten, Aufstockungen) zu beachten. Die verschiedenen Nachweisverfahren (Bauteilverfahren, Referenzgebäudeverfahren) für bestehende Gebäude werden in diesem Kapitel dargestellt und an Beispielen erläutert. In diesem Zusammenhang werden auch die Regeln zur vereinfachten Datenaufnahme bei Anwendung des Referenzgebäudeverfahrens erläutert. Diese enthalten pauschale Kennwerte für Bauteile (Wärmedurchgangskoeffizienten) und Anlagenkomponenten in Abhängigkeit in der Baualtersklasse des bestehenden Gebäudes und Vereinfachungen beim Aufmaß. Weiterhin bestehen Anforderungen zur Nachrüstung bestehender Gebäude. Hierzu zählt die Pflicht, oberste Geschossdecken unter unbeheizten Dachräumen nachträglich mit einer Dämmschicht zu versehen, um Wärmeverluste zu vermeiden. Als Anforderungsgröße dient der Wärmedurchgangskoeffizient, der einen Höchstwert von 0,24 W/(m2K) nicht überschreiten darf. In weiteren Abschnitten dieses Kapitels wird auf Sonderregelungen eingegangen, wie z. B. die Duldung der Überbauung mit einer Wärmedämmung bei Grenzbebauung.

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Anforderungen an bestehende Gebäude

  • Peter Schmidt

摘要

In diesem Kapitel werden die Anforderungen an bestehende Gebäude behandelt. Anforderungen sind nur erforderlich, wenn Änderungen an den Bauteilen der thermischen Gebäudehülle durchgeführt werden und die zu ändernde Fläche der zugehörigen Bauteilgruppe mehr als 10 % beträgt (Bagatellregelung). Außerdem sind Anforderungen beim Ausbau von bestehenden Gebäuden sowie bei Erweiterungen (z. B. Anbauten, Aufstockungen) zu beachten. Die verschiedenen Nachweisverfahren (Bauteilverfahren, Referenzgebäudeverfahren) für bestehende Gebäude werden in diesem Kapitel dargestellt und an Beispielen erläutert. In diesem Zusammenhang werden auch die Regeln zur vereinfachten Datenaufnahme bei Anwendung des Referenzgebäudeverfahrens erläutert. Diese enthalten pauschale Kennwerte für Bauteile (Wärmedurchgangskoeffizienten) und Anlagenkomponenten in Abhängigkeit in der Baualtersklasse des bestehenden Gebäudes und Vereinfachungen beim Aufmaß. Weiterhin bestehen Anforderungen zur Nachrüstung bestehender Gebäude. Hierzu zählt die Pflicht, oberste Geschossdecken unter unbeheizten Dachräumen nachträglich mit einer Dämmschicht zu versehen, um Wärmeverluste zu vermeiden. Als Anforderungsgröße dient der Wärmedurchgangskoeffizient, der einen Höchstwert von 0,24 W/(m2K) nicht überschreiten darf. In weiteren Abschnitten dieses Kapitels wird auf Sonderregelungen eingegangen, wie z. B. die Duldung der Überbauung mit einer Wärmedämmung bei Grenzbebauung.