Anforderungen an zu errichtende Gebäude
摘要
Anforderungen an zu errichtende Gebäude (d. h. Neubauten) werden in Teil 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geregelt. Die einzelnen Anforderungen (Gesamtenergiebedarf, Mindestwärmeschutz, Wärmeschutz, Luftdichtheit der Gebäudehülle, Sommerlicher Wärmeschutz) werden ausführlich behandelt und kommentiert. Hierbei wird auch die Unterscheidung von Wohn- und Nichtwohngebäuden hinsichtlich der Anforderungen erläutert. Anschließend wird auf die Regeln für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs und des baulichen Wärmeschutzes bei zu errichtenden Gebäuden eingegangen und die Nachweismethodik nach dem Referenzgebäudeverfahren erläutert. In diesem Zusammenhang wird dargestellt, was unter einem Referenzgebäude zu verstehen ist und welche technische Ausstattung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden anzunehmen ist. Weiterhin wird die Berechnung der Anforderungs- und Kenngrößen (Jahres-Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust, mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient) beschrieben und an Beispielen erläutert. Weitere Abschnitte dieses Kapitels befassen sich mit den anzusetzenden Primärenergiefaktoren, vereinfachten Nachweisverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie mit Regelungen für Sonderfälle, wie z. B. die Vorgehensweise bei einer gemeinsamen Heizungsanlage für mehrere Gebäude, die Berücksichtigung von Gebäudetrennwänden bei aneinandergereihter Bebauung und die zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei Nichtwohngebäuden.