Die Frage, wie Gewaltsoziolog*innen ein Phänomen beschreiben und verstehend deuten, ist Teil der übergeordneten Frage, wie Gewalt als soziales Problem gesellschaftlich konstruiert wird. In jede gewaltsoziologische Interpretation gehen Prämissen ein. Die dem Beitrag zugrunde liegende Idee ist, dass wer lernt, sich gegenüber der eigenen Arbeit reflexiv zu verhalten, den Widersprüchen der sozialen Wirklichkeit ins Auge blicken kann. Entlang der von Heinrich Popitz eingeführten Begriffe „Verletzungsmacht“ und „Verletzungsoffenheit“ entwerfe ich eine kurze Geschichte gewaltsoziologischen Denkens. Hierbei unterscheide ich eine anthropologisch-universalistische Vorstellung von Verletzungsmacht und Verletzungsoffenheit von einer gesellschaftlich-partikularen Vorstellung. In erster wird unter Gewalt eine allzeitige menschliche Handlungsoption verstanden. Jeder Mensch kann verletzten und töten, jeder Mensch kann verletzt und getötet werden. In zweiter wird Gewalt auch als eine menschliche Handlungsoption begriffen, aber als eine, die Menschen unterschiedlich (be-)trifft. Es gibt Hierarchien von Verletzungsmacht und Verletzungsoffenheit, es gibt Herrschaftsverhältnisse von Körpern. In einem zweiten Schritt gehe ich der Frage nach, ob beziehungsweise wie die im ersten Teil diskutierten Autor*innen Gewalt als soziales Problem begreifen.

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Gewalt

  • Tobias Hauffe

摘要

Die Frage, wie Gewaltsoziolog*innen ein Phänomen beschreiben und verstehend deuten, ist Teil der übergeordneten Frage, wie Gewalt als soziales Problem gesellschaftlich konstruiert wird. In jede gewaltsoziologische Interpretation gehen Prämissen ein. Die dem Beitrag zugrunde liegende Idee ist, dass wer lernt, sich gegenüber der eigenen Arbeit reflexiv zu verhalten, den Widersprüchen der sozialen Wirklichkeit ins Auge blicken kann. Entlang der von Heinrich Popitz eingeführten Begriffe „Verletzungsmacht“ und „Verletzungsoffenheit“ entwerfe ich eine kurze Geschichte gewaltsoziologischen Denkens. Hierbei unterscheide ich eine anthropologisch-universalistische Vorstellung von Verletzungsmacht und Verletzungsoffenheit von einer gesellschaftlich-partikularen Vorstellung. In erster wird unter Gewalt eine allzeitige menschliche Handlungsoption verstanden. Jeder Mensch kann verletzten und töten, jeder Mensch kann verletzt und getötet werden. In zweiter wird Gewalt auch als eine menschliche Handlungsoption begriffen, aber als eine, die Menschen unterschiedlich (be-)trifft. Es gibt Hierarchien von Verletzungsmacht und Verletzungsoffenheit, es gibt Herrschaftsverhältnisse von Körpern. In einem zweiten Schritt gehe ich der Frage nach, ob beziehungsweise wie die im ersten Teil diskutierten Autor*innen Gewalt als soziales Problem begreifen.