Saarland
摘要
Demokratische politische und staatliche Institutionen wie ein direkt gewählten Parlaments, ein parlamentarisches Regierungssystem und eine unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit wurde im Saarland erst nach dem Zweiten Weltkrieg während der französischen Besatzungszeit auf Anweisung der französischen Regierung geschaffen. Die im November / Dezember 1947 von Verfassungsgebenden Versammlung verabschiedete Verfassung stellte die von der französischen Regierung verlangte Trennung von Deutschland (den Westzonen) ebenso her wie eine enge politische und wirtschaftliche Bindung an Frankreich. Bis zum Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik (1957) gab es folglich einige, aber nicht grundsätzliche Unterschiede zu den Verfassungen, Parteiensystemen und Parlamenten der Länder der Westzone bzw. der Bundesrepublik. Die Entwicklung des saarländischen Parlamentarismus seit 1947 wird hinsichtlich folgender Aspekte untersucht: Verfassungsgebung und -änderung; die Entwicklung des Parteiensystems, das im langfristigen Zeitverlauf von der Stabilität der großen Volksparteien (seit 1955 CDU und SPD) geprägt wurde, auch wenn es zeitweise kleinen und neugegründeten Parteien gelang, sich zu etablieren, Mandate im Landtag zu gewinnen, den Anschein einer Fragmentierung des Parteiensystems zu erwecken und innovative Koalitionsbildungen (Jamaika-Koalition 2009-2012) zu ermöglichen; stabilitätsbildend war und ist das Wahlrecht im Saarland, das seit 1947 eine fünfjährige Wahlperiode kennt und mit der Sperrklausel (5-Prozent) die Fragmentierung der im Landtag vertretenen Parteien letztlich begrenzte. Auf der Grundlage des saarländischen Parteiensystems und der Wahlergebnisse erwies sich die parlamentsgebundene Regierungsbildung (als Allein- oder Koalitionsregierung) als krisenarm. Der Landtag selbst ist durch Abgeordnete geprägt, die sich im Laufe der Jahrzehnte professionalisiert haben („Berufspolitiker“), aber dennoch überwiegend über eine parteiunabhängig Berufserfahrung verfügen; organisatorisch hat der Landtag eine wachsen binnenorganisatorische Differenzierung vollzogen, um die vielfältigen und komplexen parlamentarischen Aufgaben (Legislativ-, Wahl- und Kontrollfunkton sowie Repräsentation und Mitwirkung auf regionaler, Bundes- und EU-Ebene) leisten zu können. Kompetenzverlagerungen auf die Bundes- und die EU-Ebene haben insbesondere die Legislativfunktion des Landtags vermindert, was ansatzweise durch eine Ausweitung seiner Kontrollfunktion ausgeglichen wurde; diese Veränderung folgen den Prinzipien eines parlamentarischen Regierungssystems, das dem Parlament faktisch vorrangig Kontroll- und Legitimationsleistungen zuweist statt eigenständiger Legislativfunktionen.