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Irreführung durch Claims und Hashtags

  • Matthias Johannes Bauer,
  • Dirk Jestaedt

摘要

Unabhängig von der Frage, ob ein Schutz eines Claims beziehungsweise Hashtags als Marke (oder anderer Schutzformen wie Urheberrecht) erlangt wird, kann sich die Frage stellen, ob die Verwendung eines Claims oder Hashtags rechtlich zulässig ist. Die Verwendung eines Claims kann unter anderem dann unzulässig sein, wenn die in dem Claim oder Hashtag enthaltene Aussage über das beworbene Produkt unzutreffend und damit irreführend gemäß § 5 UWG ist. Unzutreffend und irreführend können vor allem sogenannte „Spitzenstellungsbehauptungen“ oder „Alleinstellungsbehauptungen“ sein.