Eigentum, Vermögensbildung und Wohlstandsschaffung – ethische Aspekte aus der Tradition der christlichen Soziallehre
摘要
Die für die katholische Soziallehre charakteristische positive Beurteilung der Vermögensbildung unter allen gesellschaftlichen Schichten gründet in der traditionellen christlichen Befürwortung des privaten Eigentums und der damit verbundenen Eigenverantwortung. Die Begründungen haben sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, wobei das Lehrschreiben „Rerum novarum“ Leos XIII. von 1891 eine Zäsur bedeutet. Denn es sieht – im Rückgriff auf John Locke – das durch Arbeit geschaffene Privateigentum als das Mittel, damit die von Gott für die gesamte Menschheit geschaffenen Güter allen zugutekommen. Das Privateigentum besitzt deshalb seinem Wesen gemäß eine soziale Funktion. Die Anreize zur Vermögensbildung zwecks Absicherung der wichtigsten Lebensrisiken, wie sie in der Folge das kirchliche Lehramt forderte, werden durch den modernen Sozialstaat abgeschwächt, da er diese Funktion weitgehend selbst übernimmt und damit eine zukunftsvergessene Konsummentalität fördert. Die Bürger geraten so in eine neuartige Abhängigkeit vom Staat, sie werden zum „sozialen Untertan“ (Ludwig Erhard). Vom Standpunkt einer christlichen Soziallehre her betrachtet, die das Subsidiaritätsprinzip hochhält, muss es darum gehen, Eigentum und Vermögensbildung nicht durch Fehlanreize zu behindern oder zu unterminieren.