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Best of both worlds

  • Quirin Graf Adelmann v. A.,
  • Stefan Räth

摘要

Die Gesellschafterstrukturen von Konzernen und Start-ups unterscheiden sich grundlegend. Konzerne haben oft viele teilweise anonyme Anleger; in Deutschland besitzen etwa 5 Mio. Menschen direkte Aktien von Aktiengesellschaften [1]. Der Vorstand wird alle vier Jahre neu besetzt oder vertraglich gebunden und durch einen Aufsichtsrat kontrolliert. Im Gegensatz dazu sind Start-ups anfänglich meist durch die Anteile der Gründer in Form von GmbHs strukturiert.