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Abnahme und Instandhaltung des Oberbaus

  • Reinhard Menius

摘要

Man unterscheidet beim Oberbau Abnahmen bei bzw. nach Baudurchführungen und Oberbautechnische Freigaben entsprechend der Richtlinie 824 [1] der DB AG. Die „Abnahme“ entspricht der Abnahme nach VOB, Teil B. Die „Oberbautechnische Freigabe“ ermöglicht dagegen das Befahren des Gleises bzw. der Weichen, Kreuzungen und Kreuzungsweichen im Regelverkehr. Die Oberbautechnischen Freigaben sind in Ril 820.0120 [2] beschrieben; mit der Oberbautechnischen Freigabe wird die Befahrbarkeit nach Baumaßnahmen (mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Radsatzlast) bis zur nächsten Inspektion geregelt. Die Inspektion des Oberbaus ist in Ril 821 [3] beschrieben. Die Instandhaltung beinhaltet Inspektion, Wartung, Instandsetzung, bzw. auch Verbesserung und ggf. Schwachstellenanalysen und ist auch in DIN 31051 [4] geregelt.