错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Vergütungen für Mitglieder des Stiftungsvorstandes

  • Christoph Mecking

摘要

In der Stiftungspraxis sind die Mitglieder des Vorstandes in den meisten Fällen ehrenamtlich tätig. Die Unentgeltlichkeit ist der gesetzliche Regelfall für die Tätigkeit von Vorstands- und neuerdings auch von allen weiteren Organmitgliedern einer Stiftung. Deren Arbeit- und Zeitaufwand wird grundsätzlich nicht vergütet. Doch besteht ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen und Auslagen, da Auftragsrecht anwendbar ist. Durch die Satzung kann von diesem Leitbild abgewichen werden. Insofern ist der Stifter gefragt, entsprechende Vorgaben vorzusehen. Es kommt aber auch eine spätere Änderung der Satzung in Betracht, um die rechtliche Grundlage für Vergütungen zu schaffen. Für steuerbegünstigte Stiftungen sind das stiftungsrechtliche Wirtschaftlichkeits- und das gemeinnützigkeitsrechtliche Selbstlosigkeitsgebot, also insbesondere das Begünstigungsverbot zu beachten. Die Höhe einer Vergütung muss danach im Einzelfall angemessen sein. Dabei kann der Bezugsrahmen durch einen Fremdvergleich bestimmt werden, der nicht auf Nonprofits beschränkt ist. Stiftungen sollten vor diesem Hintergrund die Rechtmäßigkeit und insbesondere die Angemessenheit der Vergütungen ihrer Organmitglieder prüfen und dokumentieren.