Grenzen medialer (Verdachts-)Berichterstattung und behördlicher Öffentlichkeitsarbeit
摘要
Behördliche Pressemitteilungen, die in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen eingreifen, muss dieser nur hinnehmen, soweit der Eingriff rechtmäßig ist. Generell bedarf staatliches Informationshandeln, das zu Beeinträchtigungen führt, die einen Grundrechtseingriff darstellen oder ihm gleichkommen, regelmäßig der Rechtfertigung durch eine gesetzliche oder verfassungsunmittelbare Ermächtigung. Eine solche bieten für die mit der (reaktiven) Auskunftserteilung gegenüber den Medien verbundenen Eingriffe in die Grundrechte Dritter vor allem (in ihrem Anwendungsbereich) die Landespressegesetze und der Medienstaatsvertrag (und darüber hinaus verfassungsunmittelbar Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG).