Resümierende und abschließende Betrachtung
摘要
In grundrechtlich besonders heiklen und sensiblen Bereichen – wie Strafverfahren, wo Persönlichkeitsrechte erheblich beeinträchtigt werden können – ist es gerade erforderlich, dass sich die Medien ihre Pflichten und Verantwortung bei der Berichterstattung vor Augen führen, vor allem die Unschuldsvermutung berücksichtigen und – statt zu unterhalten, anzuprangern oder verstärkt Auflagen, „Klicks“ und damit zusammenhängende Werbeerlöse in den Fokus zu nehmen – qualitativ, zutreffend, sachlich, zurückhaltend, objektiv, vorurteilsfrei und ausgewogen informieren. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung der Kriterien der Verdachtsberichterstattung; über die Interessen und Rechte des Beschuldigten hinaus sind auch die Persönlichkeitsrechte der anderen Verfahrensbeteiligten zu berücksichtigen und – idealerweise – die Belange des Strafprozesses und der Strafrechtspflege (insbesondere die Funktionstüchtigkeit und damit der ungestörte Verfahrensablauf, die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung sowie die Verfahrensfairness und die richterliche Unabhängigkeit) in den Blick zu nehmen.