Grenzen der anwaltlichen Öffentlichkeitsarbeit
摘要
Üblicherweise kommt der Kontakt zwischen dem Rechtsanwalt eines Verfahrensbeteiligten und den Medien dann zustande, wenn der Rechtsanwalt von den Medien um Informationen gebeten wird oder er diese Informationen selbst anbietet; beides ist legitim und kann in gewissen Fällen (bspw. zur Richtigstellung von fehlerhaften oder tendenziösen Berichten) sogar erforderlich sein, sofern der Rechtsanwalt in den gebotenen Grenzen bleibt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist die genaue Kenntnis der rechtlichen Grenzen notwendige Voraussetzung und Vorbedingung jeglicher taktischer Überlegungen. Für die strafverfahrensbegleitende Öffentlichkeitsarbeit des (anwaltlichen) Verteidigers und des Nebenklägervertreters ergeben sich im Wesentlichen – je nach Einzelfall – straf-, zivil-, verfassungs- und berufsrechtliche Grenzen.