Informationsinteresse und Geheimhaltungsinteresse im Spannungsverhältnis
摘要
Im arbeitsvertraglichen Anbahnungsverhältnis verfolgt der Arbeitgeber das Ziel, die möglichst beste Personalauswahlentscheidung zu treffen. Diese Auswahlentscheidung verlangt eine taugliche Entscheidungsgrundlage mit möglichst umfangreichen und vergleichsfähigen Informationen über die einzelnen Bewerber. Der Bewerber hingegen, welcher den erfolgreichen Arbeitsvertragsschluss anstrebt, möchte sich ausschließlich in einem positiven Licht darstellen. Folglich begehrt er die Geheimhaltung einzelner Informationen über die eigene Person, welche seine Chancen auf einen erfolgreichen Vertragsschluss mutmaßlich verschlechtern könnten.