Gehören Tiere zur Rechtsgemeinschaft?
摘要
Aus der Perspektive vernunftrechtlicher Rechtstheorien ist der Versuch, Tiere über spezielle Tierschutzgesetze zu schützen, in zweierlei Hinsicht problematisch: Zum einen soll eine rechtliche Regelung für einen Bereich geschaffen werden, der vernunftrechtlich zur Sphäre der Moral bzw. Gesinnung gerechnet wird und deshalb – als Folge der Trennung von Recht und Moral – als nicht verrechtlichbar gilt. Zum anderen beschränken Tierschutzgesetze die Macht des Eigentümers im Interesse eines Rechtsobjekts, eines Tieres. In einem liberalen Staatsverständnis, welches das Recht als Freiheitsordnung versteht und ihm die primäre Aufgabe zuweist, die Freiheit von Rechtssubjekten (d. h. Menschen) so weit wie möglich zu schützen, ist dies eine grosse Herausforderung.