Fazit: Der Schutzzweck von Rechten
摘要
Zusammenfassend bleibt nach diesen Überlegungen fraglich, ob alle subjektiven Rechte mittels einer einheitlichen Rechtstheorie erfasst werden können. Weder die exklusive Anwendung der Willenstheorie noch die der Interessentheorie liefert für alle Rechtsträger und Kontexte befriedigende Resultate. Beide Theorien sind hilfreich, um den Schutzzweck bestimmter Rechte in bestimmten Konstellationen zu verdeutlichen.