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Gibt es notwendige Eigenschaften von Rechtssubjekten?

  • Margot Michel

摘要

Rechtssubjekte sind definitionsgemäss rechtsfähig, das heisst, sie haben Rechte, welche ihnen als Individuen zustehen (sog. subjektive oder individuelle Rechte). Die Fähigkeit, Rechte zu haben, trennt Rechtssubjekte von Rechtsobjekten. Sie wird von Eugen Bucher als die «Fähigkeit, im Rechte Existenz zu haben», umschrieben. Eugen Bucher und Regina Aebi-Müller verstehen die Rechtsfähigkeit denn auch formal als Voraussetzung oder Vorbedingung für die Rechtsträgerschaft.