Diesseits des Sachenrechts
摘要
Die bisherige Untersuchung hat gezeigt, dass das geltende schweizerische Recht Tiere auch im 21. Jahrhundert strukturell im Status eines Rechtsobjekts belässt. Tiere bleiben als «sachähnliche» Rechtsobjekte weiterhin dem Anwendungsbereich des Sachenrechts unterstellt: Sie bleiben insbesondere eigentumsfähig und damit mögliches Objekt weiterer dinglicher Rechte. Die nominelle «Ent-Sachlichung» entfaltet somit keine grundlegende Wirkung auf die Verortung der Tiere im Sachenrecht.