Tiere sind keine Sachen…
摘要
In den letzten dreissig Jahren haben einige zentraleuropäische Länder Tiere aus dem traditionellen zivilrechtlichen Status als blosse Sachen herausgelöst. Die «Entsachlichung» der Tiere wird aus einer tierrechtswissenschaftlichen Perspektive denn auch als einer der zentralen Trends der europäischen Rechtsentwicklung identifiziert. Sie nahm ihren Ausgang von Österreich und Deutschland, die beide Tiere bereits im Jahr 1988 (Österreich) bzw. 1990 (Deutschland) per Deklaration im bürgerlichen Recht aus der im römischen Recht wurzelnden Personen/Sachen-Dichotomie befreiten. Dem Vorbild folgten im Jahr 2003 die Schweiz, die gut zehn Jahre zuvor der verfassungsrechtlichen Verankerung der Würde der Kreatur zugestimmt hatte, und – im gleichen Jahr – Liechtenstein. Schliesslich nahm die französische im Jahr 2015 eine entsprechende Norm in den Code Civil auf.