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Tierschutzrecht

  • Margot Michel

摘要

Zum Tierschutzrecht in einem weiten Sinne gehören nach hier vertretener und wohl mittlerweile auch weitgehend h.M. jene Normen, welche massgeblich zumindest auch – freilich nicht immer nur – den Schutz des Lebens, der Unversehrtheit, des Wohlergehens und der Würde von Tieren bezwecken. In diesem Sinne verstehen auch Liliane Schärmeli und Alain Griffel die verfassungsrechtliche Kompetenzzuweisung zur Regelung des Tierschutzes an den Bund gemäss Art. 80 BV: Wenn der Bund Vorschriften über den Schutz der Tiere erlassen kann und muss, sind demnach Vorschriften gemeint, welche auf den «Schutz des Wohlergehens und der Würde des Tieres» zielen. Zudem geht es in tierschutzrechtlichen Normen regelmässig um den Schutz der Tiere vor Menschen, teilweise auch vor anderen Tieren, Krankheiten oder Umweltereignissen wie Hitze, Trockenheit, Kälte etc. Damit gehören Vorschriften, welche sich mit dem Schutz der Menschen vor unter Umständen gefährlichen Tieren befassen, nicht zum Tierschutzrecht.