Besonderer Rechtsschutz des Teilinstruments drei – Fehlerhafte Meldungen durch den Bieter und die Gefahr eines Umgehungsversuchs
摘要
Nachdem oben bereits das Verfahren des Teilinstruments drei eingehend analysiert wurde, sowie zuvor der allgemeine Rechtsschutz einer durch eine Abhilfe- oder Verpflichtungsmaßnahme beschwerten Beteiligten analysiert wurde, ist im Folgenden die besondere Frage des Rechtsschutzes im Rahmen des Teilinstrumentes drei zu hinterfragen. Dies ist nicht zuletzt auf Basis des oben aufgezeigten Spannungsverhältnisses in dem besonderen Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe notwendig, an welchem, anders als etwa an einer Unternehmensübernahme neben der Kommission und dem betroffenen Unternehmen, gerade auch weitere Unternehmen (Konkurrenten) beteiligt sind. In den übrigen Teilinstrumenten dürften sich die Rechtsschutzgrundsätze aus dem Beihilferecht für die hiesige Verordnung fruchtbar machen, weswegen von einer umfänglicheren Erörterung im Sinne der Schwerpunktsetzung abgesehen wird.