Das für diese Vertragsbeziehungen geltende Arbeitsrecht lässt sich unterteilen in das Individualarbeitsrecht, welches die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer regelt, und in das Kollektivarbeitsrecht, welches die rechtlichen Verhältnisse zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Diesem materiellen Arbeitsrecht wird mit einer selbstständigen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, Rechnung getragen. Die allgemeinen Vorschriften über die Zuständigkeit und insbesondere über den Gang des Verfahrens sind hierbei im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt.

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Arbeitsrecht

  • Jochen Leis

摘要

Das für diese Vertragsbeziehungen geltende Arbeitsrecht lässt sich unterteilen in das Individualarbeitsrecht, welches die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer regelt, und in das Kollektivarbeitsrecht, welches die rechtlichen Verhältnisse zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Diesem materiellen Arbeitsrecht wird mit einer selbstständigen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, Rechnung getragen. Die allgemeinen Vorschriften über die Zuständigkeit und insbesondere über den Gang des Verfahrens sind hierbei im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt.