Verbindlichkeit von Green Lease
摘要
Beide Vertragsparteien werden beim Abschluss von Green-Lease-Verträgen die Umsetzbarkeit und die Kosten der Umsetzbarkeit für die Regelungen im Blick haben. In der Praxis haben sich in den letzten Jahren die Begriffe Bemühungsklauseln und Verpflichtungsklauseln durchgesetzt. Die Verbreitung von Green Leases durch die ausschließliche Nutzung von Bemühungsklauseln birgt die Gefahr des Vorwurfs des „Greenwashing“. In Anbetracht der in Abschn. 1.5 dargestellten Green Claims Directive ist dies durchaus im Rahmen der Möglichkeiten. Auf der anderen Seite kann durch zu starre Verpflichtungsklauseln der Mieter vom Abschluss eines Green Lease abgeschreckt werden. In der Praxis werden regelmäßig Verpflichtungsklauseln, welche eine Vertragsstrafe oder andere vertragliche Sanktionen enthalten, vom Mieter abgelehnt. Im Umkehrschluss könnte der Mieter vom Vermieter verbindliche Handlungen zum Thema Nachhaltigkeit verlangen. Hieraus könnten sich dann wiederum Rechte des Mieters, wie zum Beispiel Mietminderung oder ein außerordentliches Kündigungsrecht ergeben.