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Regulatorik

  • Zulfukar Tosun

摘要

Der europäische Green Deal wurde am 11. Dezember 2019 präsentiert. Die Ziele des Green Deals sind keine Treibhausgasemissionen bis 2050, Reduzierung der Netto-Treibhausgasemission um mindestens 55 % im Jahre 2030 gegenüber 1990 und 3 Mrd. zusätzliche Bäume bis 2030. Um diese Ziele zu erreichen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme für Unternehmen in verbindliche Gesetze und Regulierungen umgewandelt. Die Mitverantwortung der Unternehmen für die Erreichung der Klimaziele wurde erhöht. Dies ist dahingehend richtig als Unternehmen einen Großteil der Umweltbelastungen emittieren. Eine der größten Branchen ist die Immobilienbranche. Ein Jahr trat die Verordnung (EU) 2020/852, besser bekannt als EU-Taxonomie-Verordnung (vgl. Eur-Lex 2024) in Kraft. Die Europäische Union strebt mit der Verordnung das Ziel an wirtschaftliche Tätigkeit nachhaltiger zu machen und den Grad der Nachhaltigkeit einer Investition zu ermitteln. Die Verordnung bezieht sich nicht nur auf die Reduzierung von CO2-Emissionen, sondern beinhaltet fünf weitere Felder. Die Zielgruppe der Verordnung sind neben den EU-Staaten Finanzmarktteilnehmer welche Finanzprodukte bereitstellen und Wirtschaftssubjekte die sogenannte „nichtfinanzielle“ Erklärungen veröffentlichen müssen. Die sechs EU-Taxonomieziele werden weiter unter detailliert beschrieben. Es sind in der Folge weitere Verordnungen erlassen worden. Hierzu gehören die Offenlegungsverordnung (OV), die Corporate Social Reporting Directive (CSRD), der European Social Reporting Standard (ESRS) sowie die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD). Die vorgenannten Regelwerke sind dafür geeignet den Begriff Nachhaltigkeit zu bestimmen. Als weiteres Tool wird in Abschn. 1.2.1 das Carbon Risk Real Estate Monitor (CREEM) vorgestellt.