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ESG-Kommunikation, gebrochene Versprechen und öffentliches Mea Culpa

  • Michael Neumann,
  • Jörg Forthmann

摘要

Für Finanzprodukte gilt bereits: Wer ESG-Versprechen nicht halten kann, muss öffentlich zurückrudern. Bei allen anderen Produkten und Dienstleistungen ist Vorsicht angebracht: Je lauter und deutlicher ein Unternehmen ESG-Ziele verkündet, desto größer ist das Risiko, in eine Korrekturpflicht zu stolpern. Maximal gefährlich sind – angebliche – Alleinstellungsmerkmale (USPs).