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Präventions- und Interventionsmöglichkeiten des Wächteramtes bei (miterlebter) Gewalt gegen Kinder in der Familie

  • Nathalie Sabas

摘要

Der Schutz von Kindern ist als zentraler Auftrag im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) formuliert. Durch die Einfügung des § 8a KJHG, in Kraft getreten am 01.10.2005, wurde der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt. Wenn Kinder in ihren geliebten Familien verletzt oder massiv in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, oder mit zunehmender Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung droht, stehen Fachkräfte immer vor der hoheitlichen Aufgabe einzuschätzen, wie es zu diesen Verletzungen kommen konnte, ob und wie eine Wiederholung ausgeschlossen werden kann, welche Hilfen geeignet sind, und ob das Minderjährige sogar fremd untergebracht werden muss. Diese „Entscheidungswege“ gehen nur im Kontakt und auf Augenhöhe mit den Sorgeberechtigten, – die Betonung liegt auf Augenhöhe, denn Mitarbeiter*innen des Wächteramtes zeigen bereits stillschweigend ihre professionelle Position des Staatsauftrages. Alle Kinder liebe ihre Eltern und auch dann noch, wenn Eltern den Systemschwächsten Grauenvolles antun. Kinder wünschen sich keine anderen Eltern, sondern Eltern, die ihnen liebevoll zugewandt sind und ihre Bedürfnisse erkennen. Die im SGB VIII verankerten Hilfen zielen also darauf, belastete Familien zu unterstützen, damit die kleinen Seelen, in ihrem eigentlichen Schutzraum unbeschadet aufwachsen können. Die zuständigen Sozialarbeiter*innen sind in den akuten Einsätzen und Gesprächen mit den psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen intensiv konfrontiert, ihre hochachtungsvolle Aufgabe birgt eine enorme Herausforderung, denn sie nehmen akut Anteil an dem, was Erwachsene den zarten Kinderseelen antun, und müssen häufig in kurzer Zeit die richtige Entscheidung im Sinne des Kindeswohls treffen. Hierfür bedarf es einen enormen Erfahrungswert des*der zuständigen Sozialarbeiters*in, um ein Versagen auf allen Ebenen zu vermeiden. Gleichzeitig gehört es aber auch zum Auftrag des Wächteramtes, die Interessen des gesamten Familiensystems zu berücksichtigen. Dieses Grunddilemma kann sich insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt zuspitzen. Denn hier sind Kinder betroffen, die Gewalthandlungen zwischen den Eltern, überwiegend von Seiten des Vaters oder Lebenspartners gegenüber der Kindesmutter, miterleben.