Die Entdeckung einer sozialen Problematik
摘要
Häusliche Gewalt als soziales Problem? Wenn alle Menschen auf dieser Welt diese Fragestellung mit einem glasklaren „Ja!“ beantworten könnten, wäre der erfolgreichste Schritt gegen Gewalt bereits getan. Ursprung von einem sozialen Problem ist immer eine gesellschaftliche Fehlentwicklung. Damit sie sich aus soziologischer Sicht aber auch als soziales Problem etabliert, muss diese Problematik „abgegrenzt, strukturiert und im gesellschaftlichen und politischen Raum definiert werden“ (vgl. Groenemeyer, 2002). Bevor eine problematische Situation in der Gesellschaft also als soziales Problem betrachtet wird, erfolgt ein Definitionsprozess, der wiederum unterschiedliche Merkmale beinhaltet. Zu Beginn eines Definitionsprozesses steht das sog. Alltagswissen. Jeder Einzelne ist Teil der Gesellschaft, nimmt mehr oder weniger aktiv am gesellschaftlichen Leben teil und teilt somit Erfahrungen über gesellschaftliche Funktionsweisen und Entwicklungsprozesse. Hierzu zählen gewisse Moralvorstellungen. Für die Konstitution eines sozialen Problems haben diese Normen und Werte eine bedeutende Funktion. Eine gewisse Ordnung bzw. ein Maßstab für Abweichungen vom Normal- bzw. Sollzustand der Gesellschaft wird ausgedrückt. An ihnen wird gemessen, ob ein gesellschaftlicher Entwicklungsprozess überhaupt problematisch ist. Wenn wir uns die deutsche Gesellschaft ansehen, wird ein Sollzustand durch das Grundgesetz vorgegeben. So heißt es im obersten Verfassungsgrundsatz, Art. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Bezugnehmend auf den Themenschwerpunkt Gewalt wird dieser in Art. 2 noch näher definiert: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“. Für die Frage, ob häusliche Gewalt als ein soziales Problem angesehen wird, ist die Beurteilung des Sollzustandes einer gewaltfreien Gesellschaft maßgeblich. Des Weiteren ist für die Rechtsbestimmung eines sozialen Problems die Frage nach den Akteuren eines vermeintlichen Definitionsprozesses äußerst relevant. Damit sich das gesellschaftliche Problem als soziales Problem etabliert, muss es zunächst kollektiv durch die Gesellschaft bzw. von einer bedeutenden Anzahl von Personen über längere Zeit als störend wahrgenommen werden (vgl. Groenemeyer, 2002).