Anspruch des Auftraggebers und des Auftragnehmers auf Beweissicherung, § 4 Abs. 10 VOB/B
摘要
NachVOB/B § 4 Abs. 10 VOB/BVOB/B können beide Parteien die Feststellung des Zustands von Teilen der Leistung verlangen, wenn diese Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.