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Einleitung

  • Christian Zanner,
  • Iris Glönkler

摘要

Die VOB/B sieht im Gegensatz zum gesetzlichen WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht Ansprüche und Rechte im Zusammenhang mit MängelnMangel bereits für den Zeitraum der Erfüllung, also vor AbnahmeAbnahme, vor. Sie sind in erster Linie gerichtet auf eine mangelfreie HerstellungHerstellung des geschuldeten Werkes und – soweit dieser Zweck nicht erreicht wird – auf eine (Teil-)beendigung des Vertrages. Dies ist ein grundsätzlicher Unterschied zum Werkvertragsrecht des BGB. Die dort geregelten MängelansprücheMängelanspruch kommen nach herrschender Auffassung erst nach erfolgter Abnahme bzw. Verzug des Auftraggebers mit der Abnahme zur Anwendung. Nach der AbnahmeAbnahme zielen die Haftungssysteme von VOB/B und BGB primär auf Nachbesserung, also mangelfreie HerstellungHerstellung des Werkes, ab.