Das Top-Down Prinzip im Pandemiebewältigungssystem – Bund, Länder und Gemeinden. Fokus gemeindliche Pandemieplanung
摘要
Der Arzt und Medizinhistoriker Prof. Dr. Heiner Fangerau, Direktor des Institutes für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – und Mitglied der Wissenschaftsakademie Leopoldina antwortet am 23.04.2020 in einem Interview der Initiative PharmaFakten auf die Frage: „Was können wir aus früheren Seuchen und Pandemien über den Umgang mit Covid-19 lernen?“, „Man muss gut vorbereitet sein“. (Prof. Dr. Heiner Fangerau 2020) Aber wie sieht die Vorbereitung in Deutschland aus? Das Pandemiebewältigungssystem der Bundesrepublik Deutschland folgt einem Top Down Prinzip über den Verwaltungsaufbau Bund, Ländern und Gemeinden. Auf der untersten Stufe dieses Verwaltungsaufbaus stehen die Gemeinden. Sie müssen die im Rahmen der Pandemie getroffene Rechtsverordnungen umsetzen. Dabei ist zu beachten, dass sie auch während einer pandemischen Lage sowohl Aufgaben im eigenen Wirkungskreis (Selbstverwaltungsaufgaben) als auch Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises war nehmen und nebenbei noch nach Artikel 20 GG die Verpflichtung zur kommunalen Daseinsvorsorge und damit verbunden die daraus erwachsenen Rechte und Pflichten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tragen. Im Pandemiebewältigungssystem nehmen die Gemeinden als unterste und bürgernahe Verwaltungseinheit eine außergewöhnliche Rolle ein. Sie agieren als lokaler Maßnahmenumsetzer und Ansprechpartner vor Ort und tragen damit erheblich zur Akzeptanz und zum Erfolg der Maßnahmen zur Erregereindämmung bei. Im Rahmen der Maßnahmenfindung und -entscheidung haben die Gemeinden allerdings wenig bis kein Mitspracherecht.